Beichttermine
Die Vereinbarung von Beichtterminen erfolgt ausschließlich im persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer, vorzugsweise nach der sonntäglichen Göttlichen Liturgie.
Formulare, Auszüge und Bescheinigungen
Formulare, Auszüge und Bescheinigungen, die – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – über die Gemeinde beantragt werden können:
• Kirchliches Ehefähigkeitszeugnis
Voraussetzung ist der Nachweis der orthodoxen Taufe sowie ein durchgehender, nachweislicher Wohnsitz in Deutschland während der letzten fünf Jahre.
Gebühr: 50 €
• Antrag auf kirchliche Scheidung
Voraussetzung ist, dass die kirchliche Trauung in unserer Kirche stattgefunden hat und die staatliche Scheidung bereits rechtskräftig vorliegt.
Gebühr: 200 €
• Auszug aus dem Taufregister
Voraussetzung ist, dass die Taufe nachweislich in unserer Kirchengemeinde vollzogen wurde.
Gebühr: 25 €
• Auszug aus dem Eheregister zur Bescheinigung der Ehe.
Voraussetzung ist, dass das entsprechende Mysterium nachweislich in unserer Kirchengemeinde vollzogen wurde.
Gebühr: 25 €
Alle Anträge werden von der Gemeinde an das Erzbistum in Bonn weitergeleitet, dort bearbeitet und anschließend direkt per Post an die Antragstellenden versandt.
Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu fünf Wochen.
Für Eheschließungen in Griechenland sowie in anderen orthodoxen Ländern sind grundsätzlich ein Taufnachweis und ein kirchliches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Dokumente über unsere Gemeinde beantragt werden.
Brautleute, Taufpaten und Trauzeugen benötigen in jedem Fall einen gültigen Taufnachweis für die aktive Teilnahme an einem Mysterium. Herkunft, Nationalität und Sprachkenntnisse sind hierbei unerheblich. Maßgeblich ist ausschließlich, ob eine kanonische Taufe in der christlich-orthodoxen Kirche vollzogen wurde.
Sollte nach der orthodoxen Taufe ein Übertritt in die römisch-katholische, evangelische oder eine andere christliche Konfession oder Religion erfolgt sein, ist das Siegel der Salbung gebrochen und die Bindung an die Orthodoxe Kirche nicht mehr gegeben. In diesem Fall kann von unserer Seite kein entsprechender kirchlicher Nachweis ausgestellt werden.
Bescheinigungen die sonntags direkt nach dem Gottesdienst kostenlos beantragt werden können:
Rentenbescheinigungen können sonntags im Buchladen abgegeben und – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – am darauffolgenden Sonntag ebenfalls dort wieder abgeholt werden.
Gebühr: kostenlos
