Griechisch Orthodoxe Metropolie von Deutschland

        Wir gehören zur Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland, die dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel untersteht und die zugehörigen orthodoxen Christen in Deutschland seelsorglich betreut. Die Metropolie wurde 1963 gegründet, um der wachsenden Zahl orthodoxer Gläubiger in Deutschland eine geordnete kirchliche Struktur, pastorale Begleitung und eine dauerhafte liturgische Heimat zu bieten. Ihr Sitz befindet sich in Bonn.


        Seit Januar 1980 wird die Metropolie von Metropolit Augoustinos (Labardakis) von Deutschland geleitet. Als Metropolit trägt er Verantwortung für die geistliche Leitung der Metropolie, für die Einheit der Gemeinden sowie für die Wahrung der kirchlichen Ordnung. Sein Dienst ist synodal eingebettet und steht im Dienst der eucharistischen Gemeinschaft der Kirche.


        Innerhalb der Orthodoxie in Deutschland kommt der Metropolie eine besondere Bedeutung zu. Sie gehört zu den ältesten und zahlenmäßig stärksten orthodoxen Jurisdiktionen im Land und hat maßgeblich zur institutionellen Etablierung des orthodoxen kirchlichen Lebens in Deutschland beigetragen. Durch den Aufbau zahlreicher Gemeinden, die Ausbildung und Begleitung des Klerus, die Pflege der orthodoxen Liturgie sowie die religiöse Bildung wurde eine tragfähige Grundlage für die dauerhafte Präsenz der Orthodoxie geschaffen.


        Darüber hinaus spielte die Metropolie eine zentrale Rolle bei der institutionellen und rechtlichen Verankerung der Orthodoxie im deutschen Kontext. Unter der langjährigen Leitung von Metropolit Augoustinos wurden frühzeitig Gespräche mit staatlichen Stellen, Kirchen und gesellschaftlichen Institutionen geführt. Dies trug wesentlich dazu bei, dass die Orthodoxe Kirche in Deutschland als verlässliche und dauerhafte religiöse Präsenz wahrgenommen wird. Diese Prozesse vollzogen sich im Rahmen des föderalen Staatskirchenrechts auf Landesebene und in enger Zusammenarbeit mit anderen orthodoxen Jurisdiktionen.


        Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland zu. An deren Entstehung und kontinuierlicher Arbeit war die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland maßgeblich und leitend beteiligt. In dieser Konferenz tragen die kanonischen orthodoxen Bischöfe gemeinsam Verantwortung für die Koordination, das öffentliche Zeugnis und die Wahrung der Einheit der Orthodoxie in Deutschland. Durch die aktive Mitgestaltung dieser Struktur und den fortlaufenden Dialog mit staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen wurde die Orthodoxe Kirche in Deutschland rechtlich anerkannt, institutionell gefestigt und gesellschaftlich sichtbar.


        Die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland versteht sich dabei nicht als nationale Kirche, sondern als Teil der einen orthodoxen Kirche, die sich in Deutschland in verschiedenen kirchlichen Traditionen verwirklicht und doch in Glauben, Mysterienleben und eucharistischer Gemeinschaft geeint bleibt. In der Zusammenarbeit mit den anderen orthodoxen Ortskirchen wirkt sie an gemeinsamen pastoralen, theologischen und gesellschaftlichen Aufgaben mit und fördert ein gemeinsames orthodoxes Zeugnis.
 

        Somit erfüllt die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland eine doppelte Aufgabe: Einerseits bewahrt sie die geistliche, liturgische und kirchliche Tradition der Orthodoxie, andererseits trägt sie Verantwortung dafür, dass die Orthodoxe Kirche in Deutschland als lebendige, ortsgebundene und gemeinschaftlich erfahrbare Kirche Gestalt annimmt.

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